Der Brotstempel

Bis in die 1960er Jahre hinein gab es in den Dörfern das Backhaus. In Prüm durfte die Bürgerschaft nur im Bannbackofen der Abtei backen lassen.

Dies wurde im Mahlrecht festgehalten:
„Wer backen will muß zur Backhausmagd gehen, eine Muhl heischen, die die Magd bringen soll. Zu gebührlicher Zeit soll ihm die Backmagd seinen Teich bereiten. Es sollen ein Bäcker und zwei Mägde da sein. Von jedem Ofen sollen sie haben acht Brote. Davon fallen dem Abt, dem Bäcker und der Backesmagd je zwei Brote zu.“


Um später seinen Eingelieferten Brotteig- der nun als frischer Brotlaib unter vielen anderen dalag- auch wieder zurückzubekommen, diente ein familieneigener Brotstempel. Sie dienten vorwiegend als Kennzeichnung des Besitzers, jedoch findet man auch die Ziffern IHS als Weihemerkmal.

Kulturgeschichtliche Sammlung
aus dem Prümer Land und der Eifel
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